Wald für die Welt ist ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Gekaufte Flächen werden Vereinseigentum. Durch die Satzung hat sich der Verein verpflichtet, die Spenden nur zur Förderung von Umweltschutz im Sinne der genannten Vereinsziele zu verwenden.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Renaturierung von Flächen,

  • Aufforstung,

  • Errichtung von Blühwiesen,

  • Schutz bestehender Waldgebiete und Erschaffung neuer Waldgebiete.

Hierzu dient auch der Ankauf von Flächen zur voraus genannten Zielverwirklichung.

Durch diese Tätigkeiten soll der Klimaerwärmung und der Versiegelung von Flächen entgegengewirkt werden. Es soll CO2 der Atmosphäre entzogen werden. Es soll Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten erhalten, geschützt und geschaffen werden. Es soll Naturverbundenheit gestärkt werden. Der Wald soll von Monokulturen in gesundende Mischwälder gewandelt werden. Wälder, Moore und übrige renaturierte Flächen sollen wieder alt werden dürfen, Zeit haben sich zu regenerieren und auch für die folgenden Generation erfahrbar sein.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft, die es ausschließlich für die Förderung des Umweltschutzes zu verwenden hat.
Der Verein beabsichtigt, nach Abschluss des ersten Projektes eine Stiftung zu gründen. An diese Stiftung soll das Vereinseigentum übergeben werden, mit der Bedingung, dass die aufgeforsteten oder renaturierten Flächen für die nächsten Generationen erhalten und gepflegt werden. Unsere Wälder oder Moore sollen so wieder uralt werden dürfen.